Wie lange dauert unsere Zusammenarbeit?

 

Die Grenze zwischen „Beratung", „Coaching" und „Psychotherapie" ist nach meiner Erfahrung fließend und nicht trennscharf. Daher gestalte ich auch die Begegnung mit Ihnen flexibel und entlang Ihrer Anliegen.
Für einige Ratsuchende ist schon eine Sitzung ausreichend, damit sie wieder erkennen, was sie ohnehin schon lange wussten.
Mitunter ist eine Begleitung auch über einen längeren Zeitraum hinweg sinnvoll - aber die wesentliche Veränderung geschieht erwartungsgemäß ZWISCHEN den einzelnen Sitzungen. Daher ist der tatsächliche Beratungskontakt interessanterweise oftmals kürzer als erwartet.
Die Länge des Prozesses richtet sich an Ihren Zielen und an den Herausforderungen, die Sie bewältigen wollen, aus. Die Anzahl der Kontakte liegt bei Psychologischer Beratung oder Coaching in der Regel zwischen 2 und 10. Der zeitliche Abstand zwischen zwei Sitzungen liegt bei 2 bis 6 Wochen.

 

Wenn Sie Neurofeedback wünschen, sollten Sie etwa 20 Sitzungen (2 bis 3 x wöchentlich) einplanen. 

 

Wie lange dauert eine Sitzung?

 

Eine Sitzung dauert 50 Minuten.

Und was kostet es?

 

Eine Sitzung berechne ich mit 90,00 Euro. 
Die Preise sind als Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

 

Das Honorar für berufliches Coaching, für Vorträge oder Workshops spreche ich direkt mit Ihnen ab.

 

Die Abrechnung der Beratungs- und Therapiesitzungen erfolgt bar im Anschluss an die Sitzung. Sie erhalten eine Privatabrechnung für Selbstzahler/innen.

 

Falls Sie unseren vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte möglichst frühzeitig ab, damit ich den Termin anderweitig vergeben kann.

 

Wenn Sie weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen, berechne ich Ihnen eine Ausfallgebühr von 50% des Sitzungshonorars.

 

Die Kosten der Psychotherapie werden unter Umständen von privaten Krankenversicherern übernommen. Sie sollten vorher ihre Krankenversicherung informieren und die Bedingungen abfragen. Manche Zusatzversicherungen (z.B. solche, die auch Heilpraktiker-Leistungen zulassen) übernehmen möglicherweise ebenfalls die Kosten. Für eine Abklärung mit Ihrer privaten Krankenversicherung sind folgende Informationen wichtig: Ich behandle als Systemische Therapeutin ohne Approbation und habe formal eine Zulassung für Psychotherapie nach dem Heilpraktiker-Gesetz.